Bau

Bauprozesse werden von uns in transparenter und verantwortlicher Art gegenüber dem Investor ausgeführt. Wir erfüllen alle nötigen Voraussetzungen, die von den zuständigen Behörden, im Bauprozess vorgegeben sind.

Der Bau laüft in folgenden Phasen ab:

PHASE 1 - Auszug aus dem Raumordnungssplan
In den zuständigen Ämtern für Raumordnung, Bau und Umweltschutz fordern wir den Plan zur Raumordnung an.

PHASE 2 - Auswahl des Architekten
Übereinstimmend mit den wünschen des Investors empfehlen wir ein Architekturbüro.

PHASE 3 - Geodäsische Dienstleistungen
Wir suchen und empfehlen Unternehmen oder Büros zur Landvermessung (Geodäsie), welche die nötigen beglaubigten Skizzen und Lagepläne für das Katasteramt erstellen.

PHASE 4 - Projektierung
Der Architekt erstellt auf dem vom Landvermesser gefertigten Lageplan das gewünschte Projekt mit allen nötigen Informationen welche mit dem Bau in Verbindung stehen.

PHASE 5 - Bauantrag
Wir beantragen die Ausgabe des Bauaktes. Abhängig von der Grösse und der Verwendung des Objekts erwirken wir den Bescheid über die Baubedingungen und alle zum Bau notwendigen genehmigungen.

PHASE 6 - Erstellung des Hauptprojekts
Vor Baubeginn erstellt der Architekt das Hauptprojekt. Mit dem Hauptprojekt sind alle notwendigen Details zum Bau, welche den beauftragten Bauunternehmen zur Ausführung dienen, definiert.

PHASE 7 - Parzellierung
Der Landvermesser (Geodät) erstellt dem Investor das Elaborat zur Parzellierung. Falls Sie ein bereits formiertes Baugrundstück haben, ist die Parzellierung nicht notwendig.

PHASE 8 - Baubeginn
Auswahl der Bauausführenden Unternehmen - Anmeldung der Baustelle bei den zuständigen Behörden - Auswahl des Bauingenieurs zur Bauaufsicht.

PHASE 9 - Bauaufsicht
Aufsicht der ausführenden Unternehmen: wird das Baujournal geführt, sind die angegebenen Baudaten sichtbar. Wir überprüfen die Anwesenheit des zuständige Bauingenieurs welcher den Bauprozess verfolgen muss, sodass die Ausführungen nach Projekt gefertigt werden.

PHASE 10 - Bericht des beaufsichtigenden Ingenieurs
Nach Fertigstellung des Bauprojekts, erstellt der für die Bauaufsicht zuständige Ingenieur, ein Dokument mit allen wichtigen Informationen über das Objekt zzgl. dem Energiezertifikat.

PHASE 11 - Nutzungsgenehmigung
Mit dem Ziel die Nutzungsgenehmigung und die Urkunde zur Eintragung des Objekts zu erwirken, wird das Dokument aus dem vorigen Schritt den zuständigen Ämtern zugestellt.

PHASE 12 - Eintragung der Objekte in das Grundbuch und Kataster
Aufgrund des abschliessenden Elaborats des Landvermessers sichern wir die Eintragung der Objekte in Kataster und in das Grundbuch.